1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für bestätigte Reservierung über die Bewirtung von Gästen bei Familienfeierlichkeiten jeder Art, Firmenfeiern und die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Restaurant zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen und Ausstellungen.

  •  Stornierung, Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Bei Stornierung von Reservierungen mit mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Reservierungen unter 15 Personen bis 2 Tage vor vereinbartem Datum.

Ausnahmefälle sind individuell geregelte Veranstaltungen, die z.B. Sonderwünsche der Speisen, besondere Eventausführungen, größere Feiern ab 30 Personen mit eigenem Raum oder Buffet beinhalten. Dabei ist ein Zeitraum von wenigstens 1 Monat vor vereinbartem Datum einzuhalten.

Tritt der Kunde erst zwischen dem 7. und dem 3. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 80% des Speisenumsatzes.

Bei Rücktritt ohne vorherige Stornierung ist der volle vereinbarte Speisenumsatz zu entrichten.

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Gericht des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Restaurantbetrieb mitgeteilt werden. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

An Feiertagen wie Pfingsten und Weihnachten müssen reservierte Tische spätestens zwei Wochen vorher storniert werden, einzelne Plätze bis 1 Tag vorher. Ohne Stornierung werden 10 Euro pro freiem Platz fällig.

Liegen die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung außerhalb der üblichen Öffnungszeit, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft  in Rechnung stellen, es sei denn, den Restaurantbetrieb trifft ein Verschulden.

Feierlichkeiten ab 20 Personen:                             50 Euro                vor 11 Uhr und nach 22 Uhr
Feierlichkeiten bis 20 P. oder an Ruhetagen         75 Euro                vor 11 Uhr und nach 22 Uhr
Nach 1 Uhr werden 75 Euro stündlich berechnet. Abbauarbeiten des DJ und Reinigungsarbeiten wegen Konfetti oder ähnlichem werden mit berechnet.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  •  Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit der Restaurantbetrieb für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Restaurantbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurantbetriebs bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurantbetriebs gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Restaurantbetriebs diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen. 

  • Verlust oder Beschädigung

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurant.

2. Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen werden in Rechnung gestellt. Dazu zählen ausdrücklich auch solche Schäden die durch mitgebrachte Dekorationsmaterialien verursacht werden. (Beispielsweise Wunderkerzen, Konfetti…)

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Verbleiben Gegenstände im Restaurantbetrieb, so geschieht das auf Verantwortung des Gastes. Es wird keine Haftung übernommen.

  • Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Restaurant.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Herzogs Restaurant Lohsa
01.09.2024